Das Studium der historischen und philosophischen Grundlagen des Rechts ist notwendig für die systematische Durchdringung und praktische Beherrschung des unablässig wachsenden Rechtsstoffs. Ohne Rechtsgeschichte kann der Jurist nicht wissen, warum das Recht so geworden ist, wie es ist, und ohne Rechtsphilosophie vermag er nicht begründet zu sagen, wie es weiter entwickelt werden sollte. Dabei ist das eine mit dem anderen verwoben.
Das im Jahre 2012 gegründete Institut für juristische Grundlagenforschung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel trägt den Namen Hermann Kantorowiczs. Dieser zählt zu den bedeutendsten Rechtswissenschaftlern des 20. Jahrhunderts. Auf den Gebieten der Rechtstheorie, der Rechtsgeschichte und des Strafrechts leistete er bahnbrechende Beiträge, die teilweise bis heute fortwirken. weiter
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Europäische Privatrechtsgeschichte der Neuzeit und Rechtsvergleichung
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24118 Kiel
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Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
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Lehrstuhl für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht
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